Gemeindliche Einrichtungen in Geiselberg unter Einhaltung von Auflagen wieder geöffnet
Weiter Vorsicht im Umgang miteinander geboten
Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sind mit der aktuellen Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz weiter gelockert worden, sodass die Ortsgemeinde Geiselberg ihre gemeindlichen Einrichtungen wieder unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln für Besucher öffnen kann.
Dies bedeutet, dass im Bürgerhaus „Am Breitenstein“ private Feiern mit einer Personenzahl von maximal 70 Personen möglich sind.
Auch Sport ist im Bürgerhaus wieder möglich, allerdings mit höchstens 15 Teilnehmern.
Auf dem Grillplatz können Feiern mit einer Personenzahl von maximal 30 Personen stattfinden.
Vor einer Nutzung muss sich der Antragsteller bzw. Nutzer verpflichten, die aktuell geltende Corona Bekämpfungsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu beachten und entsprechende Anordnungen und Hygienekonzepte umzusetzen.
Ein entsprechendes Hygienekonzept ist der Ortsgemeinde jeweils vor der Nutzung vorzulegen.
Auch in den Holzlandgemeinden Heltersberg und Schmalenberg werden die gemeindlichen Einrichtungen wieder geöffnet.
Über zugelassene Besucherzahlen werden die Gemeinden gesondert informieren.
Marika Vatter
Ortsbürgermeisterin
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